In der neuen S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen wird der Homöopathie von der AWMF, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, ein Evidenz-Level 2b bescheinigt. Erarbeitet wurden die 155 Empfehlungen und Statements unter Federführung der Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie. „In der Leitlinie werden die wichtigsten zur komplementären und alternativen Medizin zählenden Methoden, Verfahren und Substanzen, die von Patient*innen genutzt werden bzw. ihnen angeboten werden, nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin bewertet“, erklärt die Deutsche Krebsgesellschaft am 26. Juli 2021 in einer Presseerklärung.
Unterteilt ist die evidenzbasierte Leitlinie in vier thematische Blöcke:
Medizinische Systeme
Mind-Body-Verfahren
Manipulative Körpertherapien
Biologische Therapien.
In den Block der medizinischen Systeme wurden aufgenommen: Akupunktur, Akupressur, anthroposophischer Medizin, Homöopathie und die klassischen Naturheilverfahren.
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